Cybersicherheit im Fokus

Digitale Sicherheitslösungen sind eine wesentliche Stütze für die Herstellung von Cybersicherheit und Resilienz

Lücken in der Gebäudesicherheit können zu einem hohen Risikofaktor für Ihre IKT- und ELT-Systeme werden. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen das Gefahrenpotenzial auf und empfehlen Lösungen, die Ihre Objekte gegen Manipulation schützen.

Ist Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Kurz zusammengefasst: Das Netzsicherheitsgesetz zielt darauf ab, Unternehmen gegen die Folgen von Cyberkriminalität zu schützen, die in letzter Konsequenz die Sicherheit aller Bürger:innen betreffen können. Neben der Cybersicherheit hat die EU darüber hinaus die Resilienz kritischer Einrichtungen, die grundlegende Dienste erbringen, im Fokus. 

Unser NIS-2-Experte gibt Ihnen gerne im Rahmen der NIS-2-Beratung einen Überblick zum Anwendungsbereich von NIS-2. Gerne können Sie darüber hinaus alle wesentlichen Informationen in unserem Blog-Beitrag zum Thema NIS-2 nachlesen.

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Unser Experte meldet sich umgehend bei Ihnen, um im Rahmen eines Online-Meetings eine erste Bestandaufnahme Ihrer Situation zu machen.

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Unser Experte für KRITIS berät Sie gerne!

Günther Dunst
Key Account Manager Infrastruktur

Wie ESSECCA Sie bei der Umsetzung von NIS-2 in Ihrem Unternehmen unterstützen kann

Wir bieten Gesamtlösungen maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen. Unsere Experten sind technisch und hinsichtlich der gesetzlichen Normen und Regelungen bestens vorbereitet, um Sie bei der Erstellung Ihres Sicherheitskonzeptes zu unterstützen.

  • Sicherung der Umgebung von Räumlichkeiten
  • Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Räumlichkeiten
  • Absicherung gegen Störung und Unterbrechung der Versorgung durch Manipulation oder Vandalismus an Einrichtungen in der Peripherie
  • zentrale Verwaltung kritischer Bereiche über eine Softwarelösung
  • Verwaltung von Besucher:innen

Neben "klassischen" sicherheitstechnischen Lösungen für Gebäude- und Perimeterschutz, haben wir Speziallösungen für die kritische Infrastruktur entwickelt, die alle Arten von Objekten entlang von Versorgungs- und Verkehrsnetzwerken absichern können.

  • TANlock Smartlock für IT-Infrastruktur (Serverracks, Transformatorstationen)
  • Deister Schlüsselschränke zur digitalen Verwaltung von mechanischen Schlüsseln
  • verkabelte Wandleser zur wartungsarmen, elektronischen Absicherung von entlegenen Objekten
  • protokollierte Öffnung mit unterschiedlichen Schließmedien, per Smartphone oder mit PIN-Code
  • automatisierte Kennzeichenerkennung (LPR)
  • Fernöffnung
  • Beratung
  • Konzeption
  • Projektmanagement
  • Installation
  • Support & Wartung

Sie haben Fragen zu NIS-2?

Was ESSECCA tut, um als Ihr Lieferant NIS-2-fit zu sein

Cybersecurity ist auch für uns Programm

Als führendes Unternehmen in der Sicherheitstechnik-Branche können wir uns Sicherheitsrisiken schlichtweg nicht leisten. Weshalb wir es als große Bestätigung unserer diesbezüglichen Bestrebungen betrachten, 2023 mit dem renommierten ALC Award in der Sonderkategorie Cybersecurity ausgezeichnet worden zu sein.

ISO27001-zertifizierte Technologiepartner

Innerhalb unseres Portfolios achten wir darauf, dass unsere Technologiepartner bzw. deren Produkte ausschließlich mit verschlüsselten Daten kommunizieren. Unser Haupttechnologiepartner SALTO ist darüber hinaus ISO27001 zertifiziert, ebenso wie Gantner und 2N.

KSV Cyberrisk-Rating

Eine Erstevaluierung nach dem KSV Cyberrisk-B-Rating hat uns ein geringes Basisrisiko und einen sehr geringen WebRisk-Indicator attestiert. Ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur weiteren Erhöhung der Sicherheit unserer IT-Systeme wird zur Zeit von unserer IT-Abteilung ausgerollt, mit dem Ziel, bis Mitte 2024 zusätzlich das Cyber Trust Austria-Label zu erhalten.

Unsere Zertifizierungen

ESSECCA ist Partner der BBG
ESSECCA ist zertifiziert nach ISO 9001
ESSECCA ist Mitglied der Leitbetriebe Austria
VSOE Logo

Was passiert, wenn sich Unternehmen nicht an die gesetzlichen Richtlinien halten?

Unabhängig davon, ob Unternehmen als wesentlich oder wichtig im Sinne der NIS-2-Regelung gelten, müssen sie die geforderten Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Hinsichtlich der Aufsicht und der Sanktionen gibt es jedoch Unterschiede. Die Einhaltung des Risikomanagements muss von Leitungsorganen überwacht werden, die bei Verstößen verantwortlich gemacht werden können.

Erfahren Sie mehr über NIS-2 in unserem Blog-Beitrag.

 

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